Warum „ethnic profiling“ abzulehnen ist – und warum sich die Polizei mit diesem Thema intensiv beschäftigen sollte. Von Sonja Fercher und Barbara Liegl.
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Herr A. ist Georgier. Eines Abends Mitte Juli klopfen drei Kriminalbeamte an seine Wohnungstür in Wien. Sie kontrollieren seinen Ausweis sowie seine Wohnung. Als er nach dem Grund für die Kontrolle fragt, erhält er die Auskunft, dass „alle Georgier und Moldawier“ kontrolliert würden, im Sinne der allgemeinen Sicherheit. Herr A. ist empört über dieses Vorgehen und hört sich in der georgischen Community um und erfährt, dass auch andere seiner Landsleute ähnliche Besuche von der Polizei bekommen haben.
Ermittlungen auf Basis von „ethnic profiling“ lautete die Vermutung von ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, als uns Herr A. seinen Fall schilderte. Als der Falter den Fall publik machte, wies die Polizei diesen Vorwurf vehement zurück, bestätigte jedoch im gleichen Atemzug, was ZARA schon vermutet hatte. Es sei im Zuge der Gefahrenerforschung notwendig, dass auch unverdächtige Menschen aufgrund ihrer Herkunft von Beamten aufgesucht und befragt werden, erklärte der Leiter der Pressestelle der Bundespolizeidirektion Wien Johann Golob.
Unverdächtige Menschen aufgrund ihrer Herkunft zu befragen: Nichts anderes klassifiziert die Open Society als „ethnic profiling“. Laut ihrer Definition liegt dieses vor, wenn die polizeiliche Entscheidung, wer einer Straftat verdächtigt wird, auf verallgemeinernde Kriterien wie die ethnische Zugehörigkeit, die Hautfarbe, die Religion und/oder die nationale Herkunft basiert, und nicht im Verhalten der beamtshandelten Person begründet liegt. … weiterlesen »

